Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts geht die Novellierung des bestehenden Nachweisgesetzes einher. Die ab dem 01.08.2022 in Kraft tretende Änderung des Nachweisgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer umfangreich und zeitnah über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu informieren.
Vor diesem Hintergrund zeigt das vorliegende WebSeminar die für ÖbVI und Vermessungsingenieure als Arbeitgeber relevanten rechtlichen Änderungen in kurzer, komprimierter Form auf.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungstext.